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   BGH, 14.01.2010 - IX ZB 73/07   

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https://dejure.org/2010,6219
BGH, 14.01.2010 - IX ZB 73/07 (https://dejure.org/2010,6219)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - IX ZB 73/07 (https://dejure.org/2010,6219)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - IX ZB 73/07 (https://dejure.org/2010,6219)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.01.2009 - IX ZB 73/08

    Konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger als

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZB 73/07
    Die von der Rechtsbeschwerde als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage, ob § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO voraussetzt, dass durch einen Verstoß gegen Auskunfts- bzw. Mitwirkungspflichten des Schuldners die Befriedigungsaussichten der Gläubiger beeinträchtigt werden, ist entschieden (BGH, Beschl. v. 8. Januar 2009 - IX ZB 73/08, WM 2009, 515, 516 Rn. 10 ff).

    Die Pflichtverletzung des Schuldners muss nur ihrer Art nach geeignet sein, zu einer Benachteiligung der Gläubiger zu führen (BGH, Beschl. v. 8. Januar 2009, aaO, S. 517 Rn. 20; v. 19. März 2009 - IX ZB 212/08, WM 2009, 857, 858 Rn. 5).

    Hinsichtlich der vom Schuldner mehrmals unterlassenen Mitteilung zwischenzeitlich eingegangener Erwerbstätigkeiten gegenüber dem Insolvenzverwalter ist dies offensichtlich der Fall, weil hierdurch die Bezüge betroffen sind, die gegebenenfalls Bestandteil der Masse werden (vgl. Beschl. v. 8. Januar 2009, aaO).

    In der Senatsrechtsprechung ist anerkannt, dass ein Versagungsantrag auf einen Verwalterbericht gestützt werden kann, aus dem sich konkrete Hinweise auf einen Versagungsgrund ergeben (BGH, Beschl. v. 8. Januar 2009, aaO, S. 515 Rn. 6).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZB 73/07
    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 86, 133, 144; BGHZ 173, 47, 55 f Rn. 30 f).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZB 73/07
    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 86, 133, 144; BGHZ 173, 47, 55 f Rn. 30 f).
  • BGH, 19.03.2009 - IX ZB 212/08

    Voraussetzungen für eine Bewertung der Erteilung einer unvollständigen Auskunft

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZB 73/07
    Die Pflichtverletzung des Schuldners muss nur ihrer Art nach geeignet sein, zu einer Benachteiligung der Gläubiger zu führen (BGH, Beschl. v. 8. Januar 2009, aaO, S. 517 Rn. 20; v. 19. März 2009 - IX ZB 212/08, WM 2009, 857, 858 Rn. 5).
  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 28/07

    Beschichten eines Substrats

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZB 73/07
    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; BGH, Beschl. v. 16. September 2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90, 91 Rn. 7).
  • BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZB 73/07
    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; BGH, Beschl. v. 16. September 2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90, 91 Rn. 7).
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